
Mehr Infos zu einem Baumsparvertrag »Immer wieder erreichen uns Fragen nach den Stornomöglichkeiten und in diesem Fall entstehenden Kosten. Gerade Familien mit Kindern betrifft diese Problematik. Diese müssen aufgrund der Schulferien früh buchen und haben das höhere Risiko, im Krankheitsfall den Urlaub nicht antreten zu können.
Generell haben wir als Vermieter Verständnis bei einer Stornierung, sollten die Gründe nachvollziehbar sein. Zuerst werden wir versuchen, die Buchungslücke zu schliessen und einen anderen Feriengast zu finden. Gelingt das nicht, stellen wir einen Ersatzanspruch in Rechnung. Über die nachfolgende Regelung sind unsere Gäste durch die Buchungbestätigung bzw. den Mietvertrag informiert.
Tritt der Mieter vom Vertrag zurück und erfolgt keine anderweitige Vermietung, so hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:
Bei kurzfristigen Absagen kommen demzufolge auf den Urlauber erhebliche Stornokosten zu, ohne das die Familie einen Urlaub im Elbsandsteingebirge verleben konnte.

Aus diesem Grund empfehlen wir unseren Gästen eine günstige Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen. So werden Ihnen bei Stornierung oder Abbruch des Urlaubs z.B. wegen Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit finanziellen Verluste erstattet. Die ERV ist Europas grösste Versicherung im Bereich Reiserücktritt und aufgrund der günstigen Tarife zu empfehlen.
Bis 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt, bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag.
Mit der Storno-Versicherung sichern Sie sich gegen die finanziellen Risiken einer Stornierung oder eines Abbruchs optimal ab.
Die StornoPlus-Versicherung sichert Sie komplett ab. Neben den Leistungen der Storno-Versicherung beinhaltet sie den Krankenrücktransport mit medizinischer Notfall-Hilfe (die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Krankenrücktransport nicht!), die Reisegepäckversicherung und den Fahrrad-Schutz.
Hier können Sie Ihre
Reiserücktrittsversicherung online buchen »